Stiftung Behindertensport

Teilhabe und Inklusion fördern

Bei der Stiftung Behindertensport handelt es sich um eine selbständige rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts.

Die Gründungsmitglieder der Stiftung sind:

Die Genehmigung der Stiftung Behindertensport erfolgte durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit Urkunde vom 25.11.1993. Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Der Vorstand der Stiftung besteht aus fünf natürlichen Personen und wird für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Zweck der Stiftung: Teilhabe und Inklusion Fördern

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die Förderung der Teilhabe, der Rehabilitation und der sozialen Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung im und durch den Sport.

Die Stiftung Behindertensport verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Stiftungssatzung, insbesondere durch:

  • Förderung sportlicher Übungen und Leistungen des Sports von Menschen mit Behinderung
  • Vergabe und/oder Beratung/Begleitung von Forschungsaufträgen und Pilotprojekten
  • Modellmaßnahmen im Bereich des Rehabilitationssports und des Breiten- und Leistungssports von Menschen mit Behinderung
  • Hilfen jeder Art, um die sportliche Leistungsfähigkeit voll zu entfalten und zu erhalten
  • Unterstützungen einer den Anlagen, Fähigkeiten und der eigenen Einsatzfreudigkeit entsprechenden beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Linderung vorzugweise sportbedingter sozialer Härten

Satzung der Stiftung Behindertensport

Hier geht's zur Satzung der Stiftung Behindertensport.